Der Abgeordnete Albert Steinhauser (Grüne) hatte gefragt, ob Verträge zu Beschaffungen und Vergaben – etwa die Kosten für den neuen Grenzzaun in Spielfeld oder Berateraufträge von Ministerien – nach dem Hesse-Entwurf in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt werden müssten.
Wörtlich sagte Hesse, Cheflegist des Bundeskanzleramts: „Nein. Die Zaunkosten in Spielfeld – ebenso wie der Beratungsvertrag – da geht’s um ‚wirtschaftliche Interessen einer Gebietskörperschaft‘. Ich würde überhaupt sagen, dass es problematisch ist, Vergabeverfahren nachträglich zu öffnen.“
Das sind genau die Ausnahmenbestimmungen, vor denen wir immer gewarnt haben.
Wir waren fassungslos. Genau die transparentere Verwendung von Steuergeld wäre ja der Kern des Gesetzes: Eigentlich sollte durch Offenlegung von Verträgen und Vergaben Korruption und Verschwendung vorgebeugt werden, wie das viele Länder bereits vormachen. Hier passiert nun genau das Gegenteil.
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